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Papst Artikel Dreifache Krone der Päpste (Tiara), Symbol für die weltliche Macht der Päpste, jedoch seit Paul VI. nicht mehr getragen
Papst (von lat.: papa "Pappa, Vater") ist die Nennung für das Oberhaupt der Römisch-Katholischen Kirche (auch: Heiliger Vater), sowie die Amtsbezeichnung der beiden Patriarchen von Alexandria (Oberhäupter der koptischen Kirche und der Griechisch-Orthodoxen Kirche von Alexandria).
Zusätzlich haben einige kleine katholische Gemeinschaften einen Papst erhoben, wie zu dem Beispiel die Palmarianisch-Katholische Kirche mit Gregor XVII. (siehe auch Sedisvakantismus). Dieser Artikel behandelt ca. den römischen Papst.
Rechtlich gilt das Amt des römischen Papstes, der Heilige Stuhl, als nichtstaatliches Völkerrechtssubjekt, neben der Vatikanstadt, als staatlichem Völkerrechtssubjekt.
Seit 1871 residiert der Papst in dem Vatikanischen Palast neben dem Petersdom. Kathedralkirche des Papstes ist die Lateranbasilika. Der Papst-Thron wird auch Cathedra Petri genannt.
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Der Papst ist nach katholischer Tradition und nach der Auffassung einiger anderer christlichen Kirchen Nachfolger des Apostel Petrus, der von diesen Kirchen als erster Bischof von Rom angesehen wird und vermutlich um das Jahr 67 in Rom den Märtyrertod erlitten hat.
In der römisch-katholischen Kirche genannt sich Bischof Siricius von Rom (385-399) amtlich als papa, als ausschließliche Amtsbezeichnung für den Bischof von Rom wird der Begriff von Gregor I. (590-604) gesetzlich festgeschrieben.
Vorher (ab dem 3. Jahrhundert) war es eine Ehrbezeichnung für Bischöfe, Patriarchen und Äbte vor allem in dem Orient - da die koptische Kirche bereits seit dem Konzil von Chalcedon 451 (vor Gregor) nicht mehr zur gleichen Kirche wie die lateinische gehört, führt ihr Oberhaupt ebenfalls den Titel Papst.
Seit Leo I. führt der römische Papst die Nennung "Pontifex Maximus", den bis zu Kaiser Gratian der römische Kaiser als oberster römischer Priester trug (mögliche Etymologien unter anderem: Oberster Brückenbauer oder Pfadbahner).
Im Mittelalter ergab sich des öfteren die Situation, dass es mehrere Päpste gleichzeitig gab, da zu Lebzeiten eines bereits kanonisch gewählten Papstes ein Gegenpapst eingesetzt wurde. Dazu kam es, weil sich zu dem Beispiel das Kardinalskollegium spaltete, der Kaiser oder römische aristokratische Familien in die Papstwahl eingriffen. Solche Eingriffe sind inzwischen unter Androhung der Exkommunikation verboten.
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Die Titel des Papstes lauten:
- Bischof von Rom,
- Stellvertreter Jesu Christi,
- Nachfolger des Apostelfürsten,
- Oberhaupt der katholischen Kirche (damit ist nachdem Selbstverständnis nicht eine Konfession, sondern die Gesamtkirche gemeint),
- Patriarch des Abendlandes,
- Primas von Italien,
- Erzbischof und Metropolit der römischen Kirchenprovinz,
- Souverän des Staates der Vatikanstadt,
- Servus Servorum Dei (Knecht der Knechte Gottes)
- Pontifex maximus (Oberster Brückenbauer)
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Zum Papst kann nachdem Kirchenrecht jeder getaufte männliche Katholik gewählt werden; es gibt keine näheren Bestimmungen. Allerdings war der letzte nicht als Kardinal gewählte Papst Urban VI. in dem 14. Jahrhundert. Der Papst wird in dem Konklave, einer Versammlung aller Kardinäle, die jünger als 80 sind, auf Lebenszeit gewählt. Das Konklave wird jeweils in der Sixtinischen Kapelle gehalten. 1996 wurde mit der Konstitution Universi Dominici Gregis die früher geforderte Zweidrittelmehrheit ab dem 30. erfolglosen Wahlgang durch eine absolute Mehrheit ersetzt. Nach (römisch-katholischem) kirchlichem Recht ist der Papst, wie alle Bischöfe, stets ein Mann. Die Päpstin Johanna ist wahrscheinlich Legende.
Ein Papst kann auch freiwillig früher zurücktreten, was bisher aber erst einmal geschah, nämlich 1294 durch Coelestin V. In jüngerer Zeit lehnt der schwer erkrankte Papst Johannes Paul II. einen Rücktritt aus gesundheitlichen Gründen ab.
Er begründet dies damit, dass er „sein Kreuz tragen“ und Christus in dem Leiden nachfolgen will. Insbesondere in westlichen Gesellschaften wird er dafür kritisiert; einige nehmen an, dies sei, weil westliche Gesellschaften das öffentliche Leiden und Sterben tabuisierten.
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Der universale Primatsanspruch des Bischofs von Rom entwickelte sich in dem Lauf des ersten Jahrtausends und gipfelte in dem Dictatus Papae von 1075. Der Papst gilt in der römisch-katholischen Kirche als oberster Herr der Gesamtkirche und Stellvertreter Christi auf Erden - ein Anspruch, der, abgesehen von den Unierten Kirchen, von allen übrigen Kirchen nicht anerkannt wird.
In der Alten Kirche gab es fünf maßgebliche Patriarchen (in der Reihenfolge des durch ökumenische Konzile definierten Ehrenvortritts):
- den Bischof von Rom
- den Bischof von Konstantinopel (seit Chalcedon in dem gleichen Rang wie Rom, aber in dem Vortritt nach Rom, da Rom älter ist)
- den Bischof von Alexandria
- den Bischof von Antiochia
- den Bischof von Jerusalem
Damals schon galt der römische Bischofssitz als „primus inter pares“, da Rom die Hauptstadt des Römischen Reiches war und die Kirche von Rom insbesondere durch die Gräber der „Apostelfürsten“ Petrus und Paulus verehrungswürdig war.
Der Kirchenhistoriker Eusebius von Caesarea (†339) notiert das Martyrium von Petrus und Paulus in Rom als eine in der ganzen Kirche bekannte Tatsache. Irenäus von Lyon (†um 202) bestätigt die römische Ortstradition, wonach das römische Bischofsamt sich in direkter Nachfolge vom Apostel Petrus herleite, der der erste Vorsteher (episkopos) der römischen Christengemeinde gewesen sei.
Aber auch das Patriarchat von Antiochia beruft sich darauf, dass Petrus (bevor er nach Rom ging) dort der erste Bischof war (seit dem Jahr 38). Ebenso führen sich die übrigen Patriarchate (und einige weitere östliche Bischofssitze) auf einen Apostel zurück.
Die römische Petrustradition ist historisch wahrscheinlich und wurde in den ersten Jahrhunderten nicht bestritten; sie ist jedoch nicht mit letzter Sicherheit verifizierbar. Für die Anwendung von Matthäus 16,18 auf die Bischöfe von Rom als Petrusnachfolger findet sich das früheste schriftliche Zeugnis bei Papst Damasus I. in dem 4. Jahrhundert. Dort wird auch die römische Kirche erstmals exklusiv als „sedes apostolica“ (apostolischer Stuhl) genannt - eine Sonderstellung, die von den übrigen Patriarchaten nicht anerkannt wird. Durch die Teilung des Römischen Reiches wurden aber die monarchischen Tendenzen des einzigen westlichen (lateinischen) Patriarchensitzes weiter begünstigt.
Das erste Vatikanische Konzil (1869-1870) erhob die Glaubensüberzeugung, der Papst sei, wenn er ex cathedra spricht, in Glaubensfragen unfehlbar, zu dem Dogma. Diese Lehre wird von den übrigen Kirchen nicht geteilt.
Der Papst ist ferner weltlicher Souverän des Staates der Vatikanstadt, des kleinsten Staates der Welt.
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- Ich aber sage dir: Du bist Petrus und auf diesen Felsen werde ich meine Kirche bauen und die Mächte der Unterwelt werden sie nicht überwältigen. (Matthäus 16,18)
- Ihr jedoch sollt euch niemals Rabbi bezeichnen lassen, denn ca. einer ist euer Rabbi, und ihr alle seid Brüder. Ihr sollt auch niemand von euren Brüdern auf der Erde mit `Vater' anreden, denn ca. einer ist euer Vater, nämlich der in dem Himmel. (Matthäus 23,8-9 wiedergegeben nach der Neuen Evangelistischen Übersetzung der Bibel)
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